Fraud Prevention

Hinweisgebersystem: Der Ombudsmann

Die Deutsche Hypo gibt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Regeln für ein korrektes und professionelles Verhalten vor, beispielsweise bei Interessenskonflikten, im Kampf gegen wirtschaftskriminelle Handlungen wie z. B. Korruption, Fraud und Geldwäsche, für die Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz, den Umgang mit Kunden, den Schutz und die Nutzung von Bankressourcen oder den Schutz vor Diskriminierung.

Zur Ergänzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten hat die Deutsche Hypo ein Hinweisgebersystem implementiert, das sowohl von Mitarbeitern als auch von Kunden genutzt werden kann. Dies beinhaltet die Funktion eines externen Ombudsmannes, an den sich Hinweisgeber vertraulich wenden können, wenn sich für sie Verdachtsmomente für Straftaten oder unrechtmäßige Geschäftsvorgänge ergeben.

Der Ombudsmann:

  • nimmt entsprechende Hinweise auf Straftaten und schwere Unregelmäßigkeiten vertraulich entgegen
  • berät die Hinweisgeber
  • informiert die Deutsche Hypo über den verdächtigen Sachverhalt, wenn durch den Hinweisgeber eine Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht erfolgt

Hinweise:

  • Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle und kein „Kummerkasten“. Er steht einzig und allein als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Verdachtsmomente für Straftaten wie z. B. betrügerische Handlungen oder grobe Unregelmäßigkeiten bestehen.
  • Die Identität der Hinweisgeber wird grundsätzlich nicht preisgegeben.
  • Mit der Kontaktaufnahme zum Ombudsmann entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Die Position des Ombudsmannes der Deutschen Hypo wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt am Main wahrgenommen. Er ist Rechtsanwalt und hat damit eine Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte, muss er den Hinweisgeber nicht nennen. Herr Dr. Buchert ist bereits seit vielen Jahren auch für andere deutsche Großunternehmen als Ombudsmann tätig. Nähere Informationen unter www.dr-buchert.de.

Ombudsmann:

Dr. Rainer Buchert
Rechtsanwalt
Kettenhofweg 1
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 710-33330
Mobil: +49 6105 921355
Telefax: +49 69 710-34444
E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de