Ad-Hoc Meldung/Aktuelles

Ad-Hoc – Meldungen nach § 15 WpHG

Die Vorstände der NORD/LB AöR und der Deutschen Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) haben am 26. März 2013 jeweils den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen beiden Gesellschaften beschlossen. Die Entscheidungen stehen unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen sowie des positiven Abschlusses des Kartellamtsverfahrens.

Es ist derzeit geplant, den Vertrag am 22. April 2013 der Trägerversammlung der NORD/LB und am 29. Mai 2013 der Hauptversammlung der Deutschen Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) zur Zustimmung vorzulegen.

 

Hinweis:

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist plangemäß am 29. Mai 2013 unterzeichnet worden.