Ad-Hoc Meldung/Aktuelles

Ad-Hoc-Meldung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Umsetzung der geplanten Kapitalmaßnahmen bei der NORD/LB erst im 4. Quartal 2019 möglich

Die Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) ist ein 100 %-prozentiges Tochterunternehmen der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale – („NORD/LB“) und ist durch einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sowie einer Waiver-Regelung gem. Art. 7 (1) CRR und §2a (1) KWG eng mit ihrer Konzernmutter verbunden. Die NORD/LB hat am 22.08.2019 folgende Ad-hoc Meldung veröffentlicht:

„Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale („NORD/LB“), deren Eigentümer – das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt (zusammen die „Länder“), der Sparkassenverband Niedersachsen sowie der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern (zusammen mit den Ländern, die „Träger“) – sowie die Sparkassen-Finanzgruppe haben in allen wesentlichen Punkten zur Neuausrichtung der Bank und der Umsetzung der geplanten Kapitalmaßnahmen Einigkeit erzielt. Hierzu stehen die NORD/LB, ihre Träger und die Sparkassen-Finanzgruppe mit den maßgeblichen Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission in laufendem engen Austausch.

Im Rahmen dieser Abstimmungen mit den maßgeblichen Aufsichtsbehörden ist heute deutlich geworden, dass aufgrund der Komplexität des Verfahrens und wechselseitigen Abhängigkeiten, der noch ausstehenden erforderlichen Zustimmung der EU-Kommission, der notwendigen Befassung der Parlamente der Länder und der gegebenen Abläufe in Bezug auf die aufsichtsbehördlichen Verfahren die bisher für das 3. Quartal 2019 geplante Umsetzung der Kapitalmaßnahmen erst im 4. Quartal 2019 erfolgen kann.

Auch zu dieser Anpassung des bisherigen Zeitplans und zu der damit einhergehenden Verzögerung bei Umsetzung der vereinbarten Kapitalmaßnahmen, befindet sich die NORD/LB mit den maßgeblichen Aufsichtsbehörden in laufendem engen Austausch.

Auf dieser Basis geht der Vorstand der NORD/LB angesichts der erzielten kontinuierlichen Fortschritte im Gesamtprozess der Neuausrichtung der NORD/LB davon aus, dass die Kapitalzuführung und die Umsetzung der weiteren Kapitalmaßnahmen im 4. Quartal 2019 erfolgen werden.

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zur Kapitalstärkung und Neuausrichtung werden die gegenwärtig unter den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen liegenden Kapitalquoten der NORD/LB wieder deutlich ansteigen und allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen.“